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Windenergie

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Neuaufstellung der Vorrangflächen für Windenergie

Der Regionalplanungsverband stellt derzeit die Vorrangflächen für Windenergie neu auf. Hintergrund: Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz sind bis zum 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche verbindlich für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen. Diese Aufgabe wurde durch den Freistaat Bayern auf die Regionalen Planungsverbände übertragen. Wenn diese Vorgabe nicht erfolgreich umgesetzt wird, kommt es nach § 249 Abs. 7 BauGB zu einer vollumfänglichen Privilegierung von Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum. Flankiert von einer verstärkten Durchsetzungsfähigkeit von Einzelanlagen und zum Wegfall der landesrechtlichen Abstandregeln. Im Umkehrschluss heißt dies, dass Windenergieanlagen völlig ungesteuert entstehen könnten. 

Der Gemeinderat hat das folgende Zielbild  für die Windenergie in der Gemeinde Weihmichl beschlossen. Dieses dient als Richtschnur für unsere Aktivitäten und zur Kommunikation.

Ausgangslage
Laut Abfrage im Bayerischen Energieatlas wird der Stromverbrauch innerhalb der Gemeinde Weihmichl bereits zu 251 % durch erneuerbare Energien gedeckt. Durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird sich dieses Verhältnis noch positiver gestalten und der Energiemix noch weiter diversifizieren. Preiswerter und sauberer Strom entsteht und trägt so zur Klimaneutralität bei.

Aktive Steuerung
Die Gemeinde Weihmichl möchte den Ausbau der Windenergie in der Gemeinde Weihmichl aktiv steuern und begleiten. Hierzu sollen insbesondere die Flächen der Vorranggebiete über ein kommunales Pooling gesichert werden. Erst hierdurch entstehen die notwendigen Handlungsspielräume und Einflussmöglichkeiten. Zudem wird über das kommunale Pooling eine faire Verteilung der Pachten und eine Beteiligung an den Stromerlösen gesichert. Im Bedarfsfall besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, das Baurecht für weitere Windenergieanlagen über ein Bauleitplanverfahren entstehen zu lassen.

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Akzeptanz für Windenergieanlagen steigt mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Diese kann in unterschiedlichen Formen erfolgen. Zum einen soll die direkte finanzielle Beteilung an der Betreibergesellschaft möglich sein. Zudem wäre ein Bürgerstrommodell mit günstigeren Strompreisen möglich. Es wird jedoch klargestellt, dass diesbezüglich noch hohe Hürden in der Umsetzung bestehen. Flächeneigentümer profitieren zusätzlich über die Beteiligung an den Stromerlösen über den kommunalen Poolingvertrag. Anzustreben ist ebenfalls die Möglichkeit der Beteiligung der Gemeinde Weihmichl. Eine Beteiligungspflicht besteht weder für die Bürgerinnen und Bürger noch für die Gemeinde Weihmichl. Die Entscheidung über eine Beteiligung liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst.

Finanzielle Beteilung der Kommune

Als Gemeinde erwarten wir eine finanzielle Beteiligung gemäß § 6 EEG. Diese entspricht derzeit 0,2 Cent pro Kilowattstunde. Der Betriebssitz der Beteiligungs- oder Projektgesellschaft soll zudem in der Gemeinde Weihmichl sein, um die Gewerbesteuer in voller Höhe in der Gemeinde zu belassen.

Transparenz
Die Vorgehensweise wird transparent über die gemeindlichen Informationskanäle, insbesondere das Gemeindeinformationsblatt, dargestellt.

Zusammenarbeit
Wir streben eine kollegiale Zusammenarbeit mit unseren Nachbarkommunen an. Vornehmlich mit der Gemeinde Hohenthann, um die oben genannten Ziele auch auf dem gemeinsamen Windvorranggebiet „Grafenhaun“ mit gegenseitiger Abstimmung und fairen Regelungen umsetzen zu können.

Beschlossen in der Gemeinderatssitzung am 07.05.2025.

Rot: bisherige Flächen / Grün: Flächen des neuen Entwurfs

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: