VG
Montag, 08. Februar 2021

Informationen aus dem Landratsamt zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 den „Pflichtumtausch von Führerscheinen“ beschlossen. Mit dem stufenweisen Pflichtumtausch der Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, soll sichergestellt werden, dass der Umtausch noch nicht befristeter Führerscheine bis Januar 2033 komplett abgeschlossen sein wird. Begonnen wird mit dem Pflichtumtausch der Papier-)Führerscheine, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen. Der erste Stichtag ist der 19.01.2022 für die Geburtsjahrgänge 1953-1958. Wir bitten Sie, Wartezeiten einzukalkulieren und die Anträge rechtzeitig zu stellen. Der Antrag für den Pflichtumtausch steht nun auf der Homepage des Landratsamtes Landshut zum Download bereit: https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Aktuelles.aspx?rssid=94418e91-570c-4d9a-867a-853bcf148359. Der Antrag ist von der Gemeindeverwaltung nicht mehr zu bestätigen. Der Antragsteller kann sich den Antrag von der Homepage ausdrucken, ausfüllen und mit aktuellem, biometrischem Passbild, Führerschein- und Ausweiskopie direkt zum Landratsamt Landshut schicken. Rückfragen dazu beantworten Ihnen gerne die zuständigen Mitarbeiter/innen im Rathaus der VG Furth unter Tel. 08704/9119-40.