Furth
Freitag, 30. November 2018

Flurneuordnung Unterneuhausen entlang der Kreisstraße LA23 eingeleitet

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern hat die Flurneuordnung Unterneuhausen gestartet. Das Verfahrensgebiet erstreckt sich entlang der Kreisstraße LA23 von Unterneuhausen bis zum Ortsrand von Furth. Amtsleiter Roland Spiller übergab die Einleitungsurkunden an Weihmichls Bürgermeister Sebastian Satzl und Andreas Horsche, Bürgermeister von Furth, sowie an Projektleiter Franz Fraitzl vom Amt für Ländliche Entwicklung.

Mit der Straßenbaumaßnahme ist die Einfahrt der Kreisstraße in die Bundesstraße B299 südlich von Unterneuhausen neu geregelt worden. Zwischen den beiden Orten wurde ein neuer Geh- und Radweg entlang der Straße gebaut. Besonders für die Kinder und Jugendlichen, die in Furth zur Schule gehen, steigt somit die Verkehrssicherheit. „Mithilfe der Bodenordnung in der Flurneuordnung können wir den benötigten Grund und Boden für den Ausbau der Kreisstraße und die Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinden an die Stellen verlegen, an denen er benötigt wird“, hob Spiller hervor.

Dass die Bauarbeiten bereits erledigt sind, ist der Bereitschaft der angrenzenden Grundstückseigentümer zu verdanken, Flächen vorab zur Verfügung zu stellen.

Insgesamt erfolgte ein Ausbau im Wesentlichen auf alter Trasse bei Zell am Berg, Hintersteig und Vordersteig bis zum Ortsanfang von Furth. Dadurch wird möglichst wenig Fläche neu versiegelt. Dies begrüßt vor allem der Naturschutz, der die Versiegelung möglichst eingrenzen will, aber auch die Landwirte, welche sonst noch mehr kostbare Wirtschaftsflächen verlieren würden.

 

Die nötigen Ausgleichsmaßnahmen sollen zum einen den Leitengraben südlich von Unterneuhausen, seine Aue und das Umfeld seines Quellbereichs aufwerten. Zum anderen soll durch Gehölzpflanzungen und der Anlage einer Streuobstwiese ein Beitrag zur Verbesserung des Landschaftsbilds und der Erholungsfunktionen geleistet werden.

 

 

 

Sowohl die Erstellung der Radwegeverbindung als auch die Gewässerentwicklung am Leitengraben tragen zur Umsetzung der ILE Holledauer Tor bei.

Bürgermeister Andreas Horsche der Gemeinde Furth brachte seine Freude mit den Worten zum Ausdruck: „Mich freut besonders, dass mit dieser zweiten Flurbereinigung dieses Instrument immer weiter bekannt wird. Die Flurbereinigung ist dank der Förderung eine sehr wirtschaftliche Form der Grundstücksoptimierung. Dank der guten Kontakte und der starken Unterstützung des Amtes für ländlichen Entwicklung können in unseren Gemeinden auf diese Weise Maßnahmen realisiert werden, die sonst an verschiedenen Hürden scheitern würden.“

Sein Amtskollege der Gemeinde Weihmichl, Bürgermeister Sebastian Satzl, schließt sich dem ebenso dankend an: „Mit Fertigstellung der Baumaßnahme wurde für die beiden Gemeinden Weihmichl und Furth eine große und verbesserte Vernetzung durchgeführt und dem Verkehrswegenetz übergeben. Dank ergeht an die Grundbesitzer und an das Tiefbauamt Landshut für die sach- und fachmännische Bearbeitung.“.