Wurde Ihr Kind im Gemeindegebiet Weihmichl geboren, so ist das Standesamt Furth für die Beurkundung der Geburt sowie für Erklärungen zur Namensführung Ihres Kindes zuständig.
Die Beurkundung der Geburt erfolgt unabhängig vom Wohnort oder der Staatsangehörigkeit der Eltern bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Vaterschaftsanerkennungen und Namenserklärungen können hingegen auch beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen werden; diese werden dann an das für die Entgegenname zuständige Standesamt weitergeleitet.

Heiraten im Standesamt Furth

Für Ihre Hochzeit ist das Standesamt Furth selbstverständlich auch Samstags für Sie da. Wir richten uns individuell nach Ihren Wünschen; dies gilt natürlich nicht nur für Ihren Termin - auch den Rahmen für Ihre Eheschließung wählen Sie!
Sie wünschen leise musikalische Umrahmung? Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne.
Für Ihre Eheschließung in unserem Standesamt stehen Ihnen zwei Räumlichkeiten zur Verfügung: Unser Trauzimmer im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Furth, das in gemütlicher Atmosphäre Platz für ca. 20 Personen bietet sowie unser Sitzungssaal im Haus der Begegnung, in dem ca. 50 Personen Platz finden.

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Neben der Trauer und psychischer Belastung beim Tod eines nahen Angehörigen wird man zudem meist unvorbereitet mit der Abwicklung von notwendigen, amtlichen Formalitäten konfrontiert. Wer hilft hier weiter, was ist nach einem Todesfall zu erledigen? Diese Frage möchte ich im Monat November, dem Monat von Allerheiligen, dem Totensonntag und der Gefallenenehrungen beantworten.

In Stichpunkten die notwendigsten Informationen zu einem Sterbefall:
1. Ein Arzt hat den Tod festzustellen und zu bescheinigen (Die Todesbescheinigungenmüssen beim Standesamt abgegeben werden.)
2. Soweit es gewünscht wird, ist ein Geistlicher zu verständigen.
3. Mit einem Bestattungsinstitut in Verbindung setzen, um Einsargung,Überführung, Bestattung, ggf. Erledigung der Behördengänge zu vereinbaren.
4. Dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth, Am Rathaus 6,Zi-Nr. 15, 84095 Furth, sind folgende Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles vorzulegen, wenn sich der Sterbefall Zuhause ereignete und der/die Verstorbene ledig war:
– Todesbescheinigungen (Nicht vertraulicher Teil und vertraulicherTeil)
– Geburtsregisterabschrift/Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
– Nachweis über den letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen
– Personalausweis/Reisepass der/des Verstorbenen.

War der/die Verstorbene/r verheiratet sind zusätzlich vorzulegen:
– Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch der Ehe oder eine Heiratsurkunde der/des Verstorbenen.

Das Standesamt kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen,
5. Das zuständige Pfarramt ist zu verständigen, damit ein Beerdigungstermin abgesprochen werden kann.
6. Sofern Sterbebilder gewünscht werden, sind diese in der Druckereizu bestellen.
7. Sofern gewünscht, Todesanzeige in der Tageszeitung veranlassen.
8. Bestellung von Kränzen etc.

Es besteht die Möglichkeit, einen Bestatter für die Abwicklung des Sterbefalles und der damit verbundenen Formalitäten zu beauftragen. Im übrigen ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Furth unter Tel. 08704/9119-29 jederzeit zu Auskünften bereit.